Sparverträge

Viele Sparkassen und Volksbanken kündigen wegen der niedrigen Marktzinsen langfristige Sparverträge oder verlangen eine Herabsetzung der Zinsen oder der Laufzeit. In vielen Fällen sind diese Forderungen unberechtigt. Setzen Sie mit mir Ihren Anspruch darauf, dass die Bank den Vertrag unverändert fortsetzt, durch.

Außerdem fehlt in Sparverträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, eine Bestimmung, wie der variable Zinssatz angepasst werden muss. Nachdem der BGH im Jahr 2004 festgestellt hatte, dass diese Vertragslücke durch eine für beide Seiten interessengerechte Zinsanpassungsklausel gefüllt werden muss, haben die Banken die Art und Weise der Zinsanpassung einseitig festgelegt. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen haben die Banken die Zinssätze zu schnell gesenkt und zu langsam erhöht, weshalb den Sparern ein Anspruch auf Nachzahlung von Zinsen zusteht.

Anwaltskanzlei
Lippke

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