Der Anspruch auf Löschung eines Schufa-Eintrages ist nur in einem der folgenden 5 Fälle begründet.
Bitte melden Sie sich, wenn bei Ihnen einer dieser Fälle zutrifft.
Die Restschuldbefreiung ist vor mindestens 6 Monaten erteilt worden. Die Rechtsprechung ist hinsichtlich dieser Frist allerdings nicht einheitlich. Die Gerichte gingen bisher mehrheitlich davon aus, dass der Vermerk, dass Rechtschuldbefreiung erteilt worden ist, noch 3 Jahre lang eingetragen bleiben kann.