Das Landgericht Leipzig hat in einem von mir erstrittenen Urteil am 04.03.2025 entschieden, dass die Fa. Videoslots Limited die von meinem Mandanten in deren Internet-Casino erlittenen Spielverluste ersetzen muss. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Glücksspielangebot gegen deutsches Recht verstoßen habe und somit illegal gewesen sei.
Hintergrund des Falles
Mein Mandant hatte im Zeitraum von Februar 2019 bis September 2020 im Internet-Casino der aus Malta stammenden Videoslots Limited gespielt. Dabei erlitt er einen Verlust von 6.210 Euro, den er zurückforderte.
Illegales Glücksspielangebot
Das Landgericht Leipzig stellte im Urteil fest, dass das Videoslots Limited zum fraglichen Zeitpunkt keine gültige deutsche Glücksspiellizenz besaß. Die von der Beklagten angeführte maltesische Lizenz spiele in Deutschland keine Rolle. Das Angebot von Online-Glücksspielen sei nach dem damals geltenden Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland nämlich ausnahmslos verboten gewesen.
Strafbarkeit des Online-Casinos
Ein zentraler Punkt in der Urteilsbegründung ist die Ansicht des Gerichts, dass meinem Mandanten Schadensersatzansprüche gegen die Videoslots Limited zustünden, weil sich dieses nach § 284 StGB wegen des Veranstaltens von unerlaubten Glücksspielen strafbar gemacht habe. Das Gericht betonte, dass die Videoslots Limited nicht ernsthaft davon ausgehen konnte, ihr Angebot sei aufgrund der maltesischen Lizenz oder wegen eines angeblichen Verstoßes des deutschen Verbots von Online-Glücksspielen gegen EU-Recht erlaubt gewesen.
Keine Entreicherung des Casinos
Videoslots Limited argumentierte weiter, es habe 85% der Spieleinsätze als Gewinne an andere Spieler ausgeschüttet und nur 15% für sich behalten. Auch dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten, weil das Casino sich hierauf nicht berufen könne, da es bewusst gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe.
Keine Verjährung eingetreten
Das Gericht stellte zwar – meiner Ansicht nach unzutreffend – fest, dass die bereicherungsrechtlichen Ansprüche des Klägers für das Jahr 2019 bereits verjährt seien, der Kläger könne die Verluste nach § 852 BGB aber trotzdem ersetzt verlangen. Auf Entreicherung könne sich Videoslots Limited nicht berufen, weil es die Spieleinsätze aus einer Straftat erlangt habe.
Kein Mitverschulden des Spielers
Das Gericht sah entgegen der Ansicht von Videoslots Limited auch kein Mitverschulden meines Mandanten. Er habe nicht gewusst, dass das Angebot von Videoslots Limited illegal gewesen sei. Aufgrund der seriösen Aufmachung der Internetseite und der gezielten Ausrichtung auf deutsche Spieler sei es glaubhaft, dass mein Mandant keine Zweifel an der Legalität des Angebotes gehabt habe.
Keine Aussetzung des Verfahrens
Schließlich hat das Gericht keine Veranlassung dafür gesehen, den Prozess wegen einer Vorlage eines maltesischen Gerichts an den EuGH auszusetzen. Das Interesse meines Mandanten an einer Entscheidung überwiege das Interesse von Videoslots Limited an einer Aussetzung. Außerdem habe die Vorlage wenig Aussicht auf Erfolg. Selbst wenn der EuGH das Verbot von Glücksspielen im Internet im alten Glücksspielstaatsvertrag wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit für unwirksam erklären sollte, stünden meinem Mandanten Schadensersatzansprüche wegen des Veranstaltens von nicht erlaubten Glücksspielen zu.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil sendet ein klares Signal an Glücksspielanbieter, dass das Veranstalten von Glücksspielen ohne gültige deutsche Lizenz erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken birgt. Dies gilt im Übrigen auch noch heute, denn nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag bedürfen Internet-Casinos immerhin noch einer Lizenz. Verluste, die beim Spielen auf nicht lizensierten Internetseiten entstanden sind, können daher weiterhin zurückverlangt werden.