Gesellschaftsbeteiligungen

Erste M1VV – Einstellung der Zinszahlungen für Nachrangdarlehen

Anwaltskanzlei Lippke

Kai Malte Lippke

Erste M1VV kündigt die Einstellung der Zinszahlungen auf ihre Nachrangdarlehen an.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 02.10.2025 eine Ankündigung der Erste M1VV Festzins GmbH & Co. KG (Erst M1VV) veröffentlicht, wonach sich die Erste M1VV mit der Zahlung der Zinsen auf die von ihr herausgegebene Nachrangdarlehen ab 28.10.2028 in Verzug befinden werde. Die für das 3. Quartal 2025 fälligen Zinsen sollen 40.080,09 EUR betragen. Grund hierfür sei, dass ein Schuldner am 29.09.2025 mitgeteilt habe, dass er keine Zinsen mehr an die Erste M1VV zahlen könne. Das Ganze bedeutet nichts weniger als: Die Erste M1VV wird keine Zinsen mehr an die Anleger bezahlen. Auch die Rückzahlung der Nachrangdarlehen dürfte damit zweifelhaft geworden sein.

Die Schieflage scheint aber schon früher eingetreten zu sein, weil sich bei mir Anleger gemeldet haben, die bereits im Juli 2025 fällig gewesene Zinsen nicht erhalten haben.

Wer ist die Erste M1VV?

Die Erste M1VV hat ihren aktuellen Sitz in der Erich-Thiele-Straße 5 im Stadtteil Lindenthal von Leipzig. Sonderbarerweise zeigt Streetview von Google Maps dort einen unscheinbaren Gründerzeitbau mit einem Firmenschild „Albert Mustopf Fleischermeister“. Nach dem Handelsregister wurde die Gesellschaft 2017 gegründet. Persönlich haftender Gesellschafter ist die M1VV Supports GmbH, ebenfalls ansässig in Leipzig, als deren Geschäftsführer seit Dezember 2024 Herr André Rissel eingetragen ist.

Was sind Nachrangdarlehen?

Nachrangdarlehen sind sehr riskante Anlagen. Im Darlehensvertrag wird in der Regel ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart, der dazu führt, dass die Gesellschaft schon dann die Darlehen und Zinsen nicht begleichen muss, wenn sie durch diese Zahlungen insolvent, also überschuldet oder zahlungsunfähig, würde. Dies wird von den Gesellschaften oft nur behauptet, aber nicht bewiesen. Wegen des Risikos stellt die Rechtsprechung aber sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von qualifizierten Nachrangklauseln. Danach sind solche Klauseln nur wirksam, wenn sie den Anlegern das Risiko eindeutig vor Augen führen. Daran sind schon viele qualifizierte Nachrangklauseln mit der Folge gescheitert, dass die Zinsen fällig waren und die Anleger die Nachrangdarlehen wegen Verzuges mit den Zinszahlungen kündigen konnten. Allerdings ist in solchen Fällen die Gefahr hoch, dass die Gesellschaft Insolvenz anmelden muss.

Was kann man tun?

Betroffene Anleger sollten schnell einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung beauftragen, ob trotz der Nachrangklausel fällige Ansprüche bestehen.

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