Coaching/Mentoring

Coachingvertrag oder Mentoringvertrag kündigen oder angreifen – Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Verbraucher

Anwaltskanzlei Lippke

Kai Malte Lippke

Online-Coachings, Mentoring-Programme und Erfolgsseminare boomen. Viele Verbraucher schließen Verträge über mehrere tausend Euro ab – oft nach einem kurzen Beratungsgespräch oder Online-Call. Nicht selten stellt sich später die Frage: Muss ich den Coachingvertrag wirklich bezahlen?

Die gute Nachricht: Das deutsche Recht bietet Verbrauchern mehrere wirksame Möglichkeiten, sich von einem Coaching- oder Mentoringvertrag zu lösen oder Zahlungen abzuwehren. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die wichtigsten Optionen – verständlich, übersichtlich und praxisnah.


1. Widerruf des Coachingvertrags – oft der einfachste Weg

Viele Coaching- und Mentoringverträge werden online, per Telefon oder Video-Call abgeschlossen. In diesen Fällen haben Verbraucher regelmäßig ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Das bedeutet für Sie:

  • Sie können den Vertrag ohne Begründung widerrufen
  • Bereits gezahlte Beträge sind zurückzuerstatten
  • Der Widerruf muss lediglich fristgerecht erklärt werden

👉 Wichtig:
Wurde über das Widerrufsrecht nicht korrekt belehrt, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Praxis-Vorteil:
Der Widerruf ist rechtlich klar geregelt und für Verbraucher oft der schnellste und sicherste Ausstieg.


2. Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG): Vertrag kann nichtig sein

Viele Online-Coachings erfüllen – oft unbemerkt – die Voraussetzungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).

Ein Coaching gilt als Fernunterricht, wenn:

  • Wissen oder Fähigkeiten vermittelt werden
  • die Inhalte überwiegend online erfolgen (z.B. Videos, Online-Module, Calls)
  • eine Betreuung oder Lernerfolgskontrolle vorgesehen ist (z.B. Feedback, Q&A, Aufgaben)

Der entscheidende Punkt:

Solche Angebote benötigen eine staatliche Zulassung (ZFU).
Fehlt diese Zulassung, ist der Vertrag rechtlich nichtig.

👉 Folge:

  • Es besteht keine Zahlungspflicht
  • Bereits gezahltes Geld kann zurückgefordert werden

Besonders verbraucherfreundlich:
Diese Schutzvorschriften gelten nicht nur für klassische Kurse, sondern auch für viele hochpreisige Coaching- und Mentoringprogramme.


3. Kündigung des Coachingvertrags – auch vorzeitig möglich

Je nach Vertragsgestaltung kommt auch eine Kündigung in Betracht.

Mögliche Ansätze:

  • Außerordentliche Kündigung, z.B. bei:
    • fehlender Betreuung
    • erheblichen Abweichungen vom versprochenen Inhalt
    • unprofessioneller Durchführung
  • Kündigung bei Diensten höherer Art (§ 627 BGB) in bestimmten Konstellationen

👉 Vorteil:
Eine wirksame Kündigung kann die Zahlungspflicht für die Zukunft beenden.


4. Anfechtung wegen Täuschung oder unrealistischer Versprechen

Wurde der Vertrag durch unwahre oder irreführende Aussagen abgeschlossen, kann eine Anfechtung möglich sein.

Beispiele:

  • garantierte Einkommensversprechen
  • angeblich „bewiesene“ Erfolgsquoten
  • falsche Referenzen oder erfundene Erfahrungsberichte

👉 Rechtsfolge:
Der Vertrag gilt als von Anfang an unwirksam.


5. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB): Schutz vor extrem überteuerten Coachings

In besonders gravierenden Fällen kann ein Coachingvertrag sittenwidrig sein.

Das kommt insbesondere in Betracht, wenn:

  • ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht
  • psychischer Druck, Zeitdruck oder emotionale Ausnutzung eingesetzt wurden

👉 Ergebnis:
Der Vertrag ist nichtig, Zahlungen können verweigert oder zurückgefordert werden.


6. Gute Chancen – aber der Einzelfall zählt

Nicht jeder Coachingvertrag ist automatisch unwirksam. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Inhalt, Ablauf und Vertragstext ab.

Erfahrungsgemäß bestehen jedoch sehr gute Erfolgsaussichten, wenn:

  • das Coaching überwiegend online stattfindet
  • keine ZFU-Zulassung vorliegt
  • hohe Kosten bei standardisierten Inhalten verlangt werden
  • Verbraucher unter Zeit- oder Erfolgsdruck abgeschlossen haben

Fazit: Verbraucher sind nicht schutzlos

Wenn Sie einen Coaching- oder Mentoringvertrag abgeschlossen haben und Zweifel an dessen Wirksamkeit haben, gilt:

Es gibt mehrere rechtlich anerkannte Wege, sich zu lösen
Zahlungen müssen nicht immer hingenommen werden
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung lohnt sich fast immer


Sie möchten wissen, wie Ihre Chancen konkret stehen?

Gerne überprüfe ich Ihren Coaching- oder Mentoringvertrag individuell und transparent und zeige Ihnen auf, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

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