Viele Versicherte stellen im Laufe der Zeit fest, dass ihre Rürup-Rente sich enttäuschend entwickelt. Ein Ausstieg ist gesetztlich nicht vorgesehen. Bei Formfehlern können die nachteiligen Verträge aber durch Widerruf rückabgewickelt werden.
Gründe für den Widerrruf von Rürup-Verträgen
Für viele Versicherte ergibt sich der Wunsch nach dem Ausstieg vor allem aus folgenden Umständen:
- Rürup-Verträge sind mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten verbunden, die die Rendite massiv schmälern. Häufig bleibt am Ende deutlich weniger übrig, als erwartet wurde.
- Das eingezahlte Kapital ist nicht verfügbar. An das Guthaben kommt man selbst bei größter Not, wie z.B. schwerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht ran.
- Die Verträge sind extrem unflexibel: Sie sind weder kündbar noch vererblich noch übertragbar noch veräußerbar.
- Während der Ansparphase kann man zwar die Beiträge steuerlich absetzen, tatsächlich handelt es sich dabei aber nur um eine Steuerverschiebung auf später, weil man für die Rente Steuern zahlen muss.
Der Hauptgrund für den Ausstiegswunsch ist daher meist eine Kombination aus schlechter Wertentwicklung infolge hoher Kosten, fehlender Verfügbarkeit des Kapitals und nachgelagerter Besteuerung der ohnehin nicht flexiblen Altersvorsorgeleistung.
Was tun?
Rürup-Verträge können gesetzlich eigentlich nicht beendet werden. Lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich, diese bildet aber keine wirkliche Lösung, weil weiter anfallenden Kosten das Ersparte aufzehren. Die einzige wirksame Option, den Vertrag tatsächlich zu beenden und die eingezahlten Gelder größtenteils zurückzuerhalten ist: Rückabwicklung durch Widerruf.
Wann ist ein Widerruf möglich?
Ein Widerruf ist möglich, wenn die bei Vertragsschluss vorgeschriebenen Informationspflichten vom Versicherer nicht eingehalten wurden. Konkret, wenn
- die Versicherungsbedingungen wurden nicht vollständig übergeben wurden
- die vorgeschriebenen Verbraucherinformationen entweder nicht, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt wurden
- oder die Widerrufsbelehrung fehlte ganz oder war fehlerhaft war
Die Konsequenz: Die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. In sehr vielen Fällen wurde dies von den Versicherern nicht korrekt umgesetzt. Daher besteht für viele auch heute noch ein Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht in den vergangenen Monaten und Jahren durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen bestätigt. Zum Beispiel:
- Generali Rürup-Rente (Aachen Münchener Lebensversicherung), BGH-Urteil vom 24.01.2024 – IV ZR 306/22
- Allianz Rürup-Rente, BGH-Urteil vom 11.10.2023 – IV ZR 41/22
- HDI-Lebensversicherung (Basisrente), OLG Köln, Urteil vom 12.05.2023
- Nürnberger Lebensversicherung, OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2019, Az. 12 U 134/17
Die Fälle zeigen, dass die Rürup-Verträge auch nach Jahren noch widerrufen und rückabgewickelt werden kann, wenn eine der Information- oder Belehrungspflichten nicht richtig erfüllt wurde.
Rückabwicklung und steuerliche Aspekte
Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag insgesamt rückabgewickelt. Das bedeutet:
- Die Versicherung muss sämtliche eingezahlter Prämien abzüglich des Wertes des Versicherungsschutzes (z.B. Risikoschutz für Tod oder Berufsunfähigkeit) zurückzahlen
- Die Versicherung muss die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten erstatten
Zum Teil kommt man so auf einen Aufschlag von über 60% auf den letzten Wert der Rürup-Versicherung.
Allerdings führt ein Widerruf auch dazu, dass die ursprünglich durch die Beitragszahlungen erzielten Steuerersparnisse dem Finanzamt mit 6% Verzinsung erstattet werden müssen. Dies fällt allerdings angesichts des Umstandes, dass auch die Renten versteuert werden müssten, nicht sehr ins Gewicht.
Fazit
Die Beendigung einer Rürup-Rente ist einzig über einen Widerruf möglich – nicht über eine Kündigung. Der Widerruf ist bei Fehlern des Versicherers auch Jahre später noch durchsetzbar. Die Rückabwicklung erfasst die Gesamtheit der eingezahlten Beiträge (abzgl. Risikoschutz), Abschluss- und Verwaltungskosten. Etwaige Steuervorteile müssen an das Finanzamt zurückbezahlt werden, was angesichts der Besteuerungspflicht auch bei Rentenbezug oftmals keinen entscheidenden Nachteil bedeutet.
Für Betroffene ist es sinnvoll, den Vertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen, um schnell an das eigene Kapital heranzukommen und einen Teil der Verluste wieder wettzumachen.
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